Gewinnspiel - AGB und Teilnahmebedingungen

AGB - Teilnahmebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Facebook - Gewinnspiel
Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der scharwaechter ag (Larporium.ch), Wittnauerstrasse 58, 4468 Kienberg.
1. Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Teilnahme erfolgt durch Erfüllung aller im Facebook-Beitrag angegebenen Bedingungen und der damit verbundenen vollumfänglichen Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen / AGB.
2. Teilnahmedaten
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Gewinns, mindestens Vor- und Nachname, Ihre postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Ihre Telefonnummer anzugeben sind. Die zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlichen Daten werden von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert. Dies bezieht sich auch auf die bei Facebook angegebenen Profilinformationen und die in Bezug auf das Gewinnspiel geschriebenen Kommentare.
3. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einem in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte des Veranstalters sowie alle an der Veranstaltung und der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Werbeagenturen und Veranstaltungsgesellschaften und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Weitere Bedingungen der Teilnahme
Voraussetzung für die wirksame Gewinnspielteilnahme ist die Erfüllung aller im Facebook-Post genannten Bedingungen. (vgl. Ziff. 2). Bitte beachten Sie, dass nur Teilnehmer, von denen vollständige Datensätze vorliegen, an der Verlosung teilnehmen. Die Teilnahme am Gewinnspiel hängt nicht von dem Erwerb von Waren, der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen und/oder der Zahlung von Verbindungsentgelten und/oder Nutzungsgebühren an den Veranstalter oder an andere, mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befasste Unternehmen ab. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.
5. Mehrfachteilnahmen, falsche Angaben
Die Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Ein Mitspielen über Strohmänner ist nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Mehrfachteilnahmen mit mehreren FacebookAccounts können zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen. Das Gleiche gilt bei der Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse). Die (möglichen Gewinnansprüche) sind vor Auszahlung nicht übertragbar.
6. Einsendeschluss/Gewinnermittlung
Es gilt der beim Wettbewerb kommunizierte Einsendeschluss. Die Ziehung erfolgt nach Ende des Wettbewerbs.
7. Gewinnausschüttung
Die Gewinner werden per Facebookpost auf der Seite des Larporium und persönlicher Facebook Nachricht (PN) informiert. Geldpreise werden bar oder per Scheck ausgezahlt (gilt nicht für eventuelle Sofortgewinn-Gutscheine). Bei Beträgen über 1.000 CHF erfolgt die persönliche Übergabe des Geldgewinns durch Mitarbeiter des Veranstalters. Voraussetzung für die Gewinnauszahlung ist ein Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz. Sachgewinne werden an die bei Gewinn angegebene Adresse versendet oder vor Ort übergeben. Für die Zahlung eventuell anfallender Steuern sind die Gewinner selbst verantwortlich.
8. Bekanntgabe der Gewinner
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erlaubt der Teilnehmer der scharwaechter ag, im Falle dass der Teilnehmer gewinnt, seinen abgekürzten Namen, seinen Wohnort und falls der Gewinner dies wünscht, ein Bild von sich, auf der Gewinnspielseite/Facebookseite bekanntzugeben.
9.Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 2 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich herausstellt, dass ein Teilnehmer gegen das Verbot der Mehrfachteilnahme in Ziff. 4 verstößt oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstößt. Personen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindern oder stören, indem sie z.B. den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Seiten manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung, Belästigung von Mitarbeitern/Software des Veranstalters oder anderer Teilnehmer, können ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Weitere Sanktionen und Maßnahmen (Schadensersatz, Strafanzeige) bleiben insoweit ausdrücklich vorbehalten.
10.Verfall des Anspruchs auf den Gewinn
Sofern die Ausschüttung eines Gewinns an einen in der Ziehung ermittelten Gewinner nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung und/oder Gewinnzustellung scheitern und nicht binnen eines Monats nach der Ziehung nachgeholt werden können, verfällt der Gewinnanspruch. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die ermittelte Gewinnerin oder der ermittelte Gewinner die Annahme des Gewinns verweigert.
Das Gleiche gilt, wenn sich erst nach der Ziehung herausstellt, dass ein Gewinner von der Teilnahme ausgeschlossen war oder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Ziff. 9 vorliegen oder vorlagen.
11.Maßnahmen bei Störungen des Gewinnspielablaufs
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Gewinnspiel nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z.B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindern. Der Veranstalter entscheidet nach billigem Ermessen, ob das Gewinnspiel in modifizierter Form weitergeführt werden kann oder ob ein Abbruch oder eine vorzeitige Beendigung geboten sind.
12.Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihm eingesetzten Online-Systeme noch für technische und elektronische Fehler eines Telemediendienstes, auf den er keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für Störungen wie den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation oder die Fehlleitung von E-Mails, die ihre Ursache in fremden Datennetzen, in fremden Telefonleitungen oder anderer Hard- oder Software der Teilnehmer oder Dritter haben. Das Gleiche gilt für Störungen hinsichtlich der Eingabe, Erfassung, Übertragung und Speicherung von Daten, insbesondere auch für fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Datensätze.
Ferner wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben (in Masken der Gewinnspielseiten) nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert bzw. angenommen werden. Ebenso wenig haftet der Veranstalter bei Diebstahl oder Zerstörung der die Daten speichernden Systeme oder Speichermedien. Das Gleiche gilt bei der unberechtigten Veränderung bzw. Manipulation der Daten durch die Teilnehmer oder Dritte.
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehende Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter auch für fahrlässige Pflichtverletzungen. Vertragswesentliche Pflichten sind jene, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.
13.Verweise auf andere Webseiten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Veranstalter durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der verlinkten Seite in keiner Form zu verantworten hat. Der Veranstalter betont, dass kein Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten genommen wird. Diese Erklärung gilt für alle auf den Webseiten befindlichen Links zu fremden Internetseiten.
14.Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Angaben von der scharwaechter ag für Marktforschung,für Zielgruppen- und Kundenprofilanalysen, sowie für interessante und günstige Angebote und für Werbung, die den erkennbaren Interessen entgegenkommen, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die Weitergabe und weitere Verwendung der Angaben für Marktforschung sowie für Werbung, die den erkennbaren Interessen entgegenkommt, wird auf Unternehmen und Organisationen aus den nachfolgend genannten Branchen beschränkt: Verlage und Medienclubs, Adress- und Versandhändler, Telekommunikations-Dienstleister, Gewinn- und Glücksspiele (z.B. Lotterie), Reise und Tourismus, Gesundheitsvorsorge, Finanzdienstleister und Versicherungen, Pharma-, Optiker- und Kosmetikunternehmen, gemeinnützige Vereinigungen, gastronomische Betriebe, Fahrzeughersteller und -händler, Berufs- und Weiterbildungsinstitute. Die Unternehmen und Organisationen aus den zuvor genannten Branchen dürfen dem Teilnehmer Informationen, Angebote, Muster und Werbung (per Post, per E-Mail, per SMS und per Telefon) übermitteln. Der Widerruf kann jederzeit per E-Mail an info@scharwaechter.ch oder per Post (scharwaechter ag, Wettbewerb, Wittnauerstrasse 58, CH 4468 Kienberg) erfolgen. Die scharwaechter ag wird die Daten unter Beachtung des aktuellen schweiz. Datenschutzgesetzes elektronisch verarbeiten und nutzen. Die Daten werden von der scharwaechter ag nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist. Die Richtlinien bei der Bearbeitung personenbezogener Daten gemäss schweiz. Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Die scharwaechter ag haftet nicht für Werbung Dritter. Alle Verlinkungen zu externen Inhalten sind als Tipp anzusehen und müssen daher vom Inhalt und Informationsgehalt nicht vollständig sein.
15. Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung wird von der scharwächter AG selbst durchgeführt. Die scharwächter ag behält sich vor, aufgrund hoher Teilnahme oder aus anderen Gründen, einen anderen Anbieter mit der Gewinnermittlung zu beauftragen.
16. Haftung bei Sach- oder Rechtsmängeln
Die scharwächter ag haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel des Gewinns. Sie ist nach der Benachrichtigung über den Gewinn und die Bereitstellung ds Gewinns, von jeglicher Verpflichtung und Haftung befreit.
17. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Schweizer Recht. scharwaechter agKienberg, April 2017
12 März 2019